Sehr geehrte Berlin-Besucher, liebe treue Gäste unserer Ferienwohnung,
die Zweckentfremdungsverbotsverordnung untersagt es uns leider, unsere
Fewo über den 30.04.2016 weiter zu betreiben.
Ab dem 01.05.2016 kann unsere Wohnung dann nur ab 2 Monate (Wohnen auf Zeit) gemietet werden.
Wir hoffen - in Ihrem und unserem Interesse - , dass diese
Verordnung gerichtlich ,gekippt’ wird und wir Ihnen dann wieder unsere schöne und erschwingliche Fewo anbieten können.
Erstmal Vielen Dank für Ihre Besuche / Ihr Interesse.
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